Was steht im § 21 StVG?

§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat."

Übersetzt für die Praxis: Der Geschäftsführer einer GmbH ist Halter aller Firmenfahrzeuge. Wenn er einen Mitarbeiter — auch unwissentlich — fahren lässt, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist das eine Straftat. Nicht Ordnungswidrigkeit. Straftat. Mit Eintrag im Führungszeugnis.

Warum ist das in der Praxis ein echtes Risiko?

Eine Fahrerlaubnis kann jederzeit entzogen werden — durch Alkoholfahrt am Wochenende, durch Drogen-Konsum, durch zu viele Punkte. Der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, das dem Arbeitgeber zu melden. Manche tun es aus Scham nicht. Andere haben nicht bemerkt, dass die Frist abgelaufen ist (befristete Fahrerlaubnisse, EU-Umtausch).

Das Risiko ist real: Bei einem Unfall mit Personenschaden eines Fahrers ohne gültige Fahrerlaubnis prüft die Polizei routinemäßig, ob der Halter seine Kontrollpflicht erfüllt hat. Wenn nicht: Anklage.

Die Lösung: dokumentierte Sichtkontrolle

Die Rechtsprechung (BGH und mehrere OLGs) erwartet vom Halter:

Wer das macht und kann es im Schadensfall vorlegen, ist aus der Haftung raus. Wer es nicht kann, ist es nicht.

„Wir haben jahrelang gedacht, die Personalabteilung kümmert sich darum. Die Personalabteilung dachte, das macht der Fuhrparkleiter. Beide haben es nicht gemacht — drei Jahre lang." — Fuhrpark-Verantwortlicher eines Bauunternehmens

Wie sieht die Sichtkontrolle in der Praxis aus?

Idealerweise zu zwei festen Terminen im Jahr (z. B. März und Oktober). Alle Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug erhalten eine Aufforderung, ihren Führerschein vorzulegen. Der Prüfer:

  1. Schaut sich den Original-Führerschein an (kein Foto, keine Kopie).
  2. Prüft, dass das Foto zur Person passt.
  3. Prüft die Fahrerlaubnis-Klassen — bei LKW-Fahrern besonders Klasse C/CE.
  4. Prüft das Ablaufdatum der Klasse (relevant ab Klasse C/D oder bei alten Pkw-Karten EU-Umtausch).
  5. Dokumentiert das Ergebnis mit Datum + Unterschrift.

Bei Außendienst-Mitarbeitern, die selten in der Zentrale sind, ist das in der Praxis aufwendig — viele Unternehmen lösen es heute über Foto-Upload in eine sichere Fuhrpark-Software, mit anschließender Bestätigung des Vorgesetzten.

Wie DeltaFleet das löst

In DeltaFleet gibt es pro Fahrzeug einen Eintrag „Führerschein-Sichtkontrolle" mit Vorlauf-Erinnerung 30/14/7/0 Tage vor Fälligkeit. Der Mitarbeiter kann ein Foto seines Führerscheins direkt hochladen — verschlüsselt, in deutschen Rechenzentren. Der Prüfer bestätigt mit einem Klick, das Datum wird automatisch fortgeschrieben. Das Resultat: gerichtsfeste Audit-Trail-Dokumentation, jederzeit als PDF exportierbar.

Fazit

§ 21 StVG ist ein Paragraph, den niemand kennt — bis er ihn braucht. Wer einen Fuhrpark verantwortet, sollte nicht darauf vertrauen, „dass das schon irgendwer macht". Zwei Termine pro Jahr, schriftlich dokumentiert, in einer Software hinterlegt — und das Risiko ist strukturell gelöst.